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FAQ

Die beliebtesten Fragen

Jeder Bumbusi kann stummgeschaltet oder in der Lautstärke angepasst werden.
Um das Auto stummzuschalten, halten Sie den Knopf mit dem Marienkäfer gedrückt.
Um die Lautstärke zu erhöhen, halten Sie den Knopf mit der Musiknote gedrückt.
Da manche Kinder den Bumbusi versehentlich stummgeschaltet haben, wurde das System so programmiert, dass es sich nach einiger Zeit automatisch wieder lauter stellt – auch wenn es vollständig stummgeschaltet wurde.

„Gemäß Artikel 55 Absatz 2 des Gesetzes über die Melderegister und Personalausweise gilt: Wer den Personalausweis einer anderen Person einbehält, unterliegt einer Freiheitsbeschränkung von bis zu einem Monat oder einer Geldstrafe.”
Rechtsgrundlage: http://www.bip.mswia.gov.pl/portal.php?serwis=bip&dzial=4&id=15&poz=2
Bitte beachten Sie, dass beim Ausleihen von z. B. Schlittschuhen, Skiern, Fahrrädern, Kajaks oder Wagen die ausleihende Person nicht berechtigt ist, Ihren Ausweis als Pfand einzubehalten. Sie darf Ihre Daten nur mit Ihrer Zustimmung ablesen, muss Ihnen den Ausweis jedoch sofort zurückgeben.

Wenn ein Personalausweis vorgelegt wird, reichen Vor- und Nachname sowie die Personalausweisnummer aus.
Bei Kartenzahlung ist das Ablesen der Ausweisnummer nicht erforderlich – die Zahlungskarte allein genügt.

Nein.
Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, den Bumbusi gegen einen anderen auszutauschen.
Die Geräusche sind nur ein zusätzlicher Vorteil des Fahrzeugs.
Die Gebühr wird für die Ausleihe des Autos erhoben – nicht für das Abspielen der Geräusche.